Fallbeispiele

«Falscher Stolz»
Ein junger Schweizer, ein guter Arbeiter, konnte mit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz nicht umgehen. So wurde er schliesslich arbeitslos. Aus Stolz ging er nicht stempeln, sondern finanzierte sich seinen Lebensunterhalt mit kleinen Diebstählen und Einbrüchen. Eine längere Untersuchungshaft und die richterliche Beurteilung bringen ihn zur Einsicht. Mit Hilfe der Angehörigen, eines verständnisvollen Arbeitgebers und der Bewährungshilfe findet er wieder zurück ins normale Leben. Die Schuld in der Höhe von 46000 Franken konnte mit einem Darlehen von 16000 Franken abgelöst werden. Dieses Darlehen hat der junge Mann innert 33 Monaten vollumfänglich zurückbezahlt.

Partner der Stiftung

Die Schuldensanierungen werden durch die kantonalen Bewährungshilfen, andere staatliche Stellen oder private Institutionen, die den Straffälligen  bereits betreuen, vorbereitet und bis zur Amortisation des Stiftungsdarlehens begleitet.

Organisatorische Grundlagen

Soweit nicht bereits in der Stiftungsurkunde festgelegt, richten sich die Schuldensanierungen nach einem vom Stiftungsrat erlassenen Reglement. Für die Einreichung der Gesuche stehen den Partnern der Stiftung Formulare zum Download zur Verfügung.
Die Administration erledigt das dem Stiftungsausschuss zur Seite stehende Teilzeitsekretariat.