Fallbeispiele

«Flucht war keine Lösung»
Drei Jahre Gefängnis, zwei Jahre Therapie, eine feste Anstellung und dann wieder ein Rückfall. Herr X. schaffte es dennoch, mit Hilfe des Hausarztes von der Sucht loszukommen. Doch die Schulden von über hunderttausend Franken belasteten ihn so sehr, dass er ins Ausland flüchtete. Dort kam er zur Einsicht, dass die Probleme dort zu lösen sind, wo sie entstanden sind.
Ein Sozialarbeiter, der Herr X. während der Gefängniszeit betreut hatte, nahm die Schuldensanierung an die Hand. Auch die Partnerin von Herr X. trug dazu bei, dass es zu einem guten Ende kam. Das von der Stiftung gewährte Darlehen wurde restlos zurückbezahlt.

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert die Eingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft mit Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Stiftung gewährt zinslose, rückzahlbare Darlehen für die Durchführung von Schuldensanierungen und an Massnahmen zur Verbesserung der Berufsaussichten (z.B. Weiterbildung), manchmal ergänzt durch Unterstützungsleistungen.
Dies ermöglicht eine Ablösung der Gesamtschulden, mittels ausser gerichtlichem Nachlassvertrag.

Eine Schuldensanierung bringt folgende Vorteile

  • Für den Gläubiger, der seine Forderung in der Regel nicht vollständig, aber teilweise zurückerhält.
  • Für den Schuldner, der seine Schulden bei einem einzigen Gläubiger — der Stiftung — zurück zahlen muss. Bei nicht vorhersehbaren familiären oder beruflichen Schwierigkeiten bei der ratenweisen Rückzahlung seiner Schulden kann er auf Beratung und Verständnis seitens der Stiftung zählen.
  • Für die Öffentlichkeit, die weit weniger der Gefahr von neuen Straftaten ausgesetzt ist.

Unterstützungsleistungen

Liegt eine besonders schwere wirtschaftliche Notlage vor, kann die Stiftung auch nicht rückzahlbare Unterstützungsleistungen zur Sicherstellung einer Schuldensanierung gewähren. Angesichts ihrer beschränkten Mittel tut sie das nur sehr zurückhaltend.