Schweizerische Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien
Fondation suisse pour l'aide aux condamnés et à leurs familles

 
 
 
3000 Bern

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Fallbeispiele

«Schlechter Umgang»
Seit dem zwölften Lebensjahr lebt er in der Schweiz. Der familiäre Alltag wird geprägt von einem gewalttätigen Vater. Obgleich ein aufgeweckter Schüler, gelingt es ihm nicht, eine Lehre anzutreten. Statt dessen stiess er zu einer Gruppe von Landsleuten, die sich mit Diebstählen, Urkundenfälschungen und Gewalttaten hervortat.
Die Gefahr ins Gefängnis oder in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen zu werden, brachte den jungen Mann zur Einsicht. Er fand eine Arbeitsstelle, wo er nach gut zweieinhalb Jahren grössere Verantwortung übernehmen konnte. Er liess seinen Lohn durch die Bewährungshilfe verwalten, die dann eine Schuldensanierung durchführte. Die Stiftung gewährte dazu ein Darlehen von 6500 Franken. Binnen 19 Monaten bezahlte der junge Mann das Darlehen restlos zurück.

Stifter

Die gesamtschweizerisch tätige Stiftung wurde Ende 1981 durch die nachfolgenden Stifter errichtet:

  • Schweiz. Bundesfeierspende — Pro Patria
  • Caritas Schweiz
  • Schweiz. Verein für Straf-, Gefängniswesen und Schutzaufsicht
  • Konferenz der Schutzaufsichtsbeamten (heute: prosaj)
  • Verein der Schweizerischen Gefängnisgeistlichen (heute: Schweiz. Verein für Gefängnisseelsorge)
  • Konferenz der Leiter von Anstalten des Schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzuges (heute: SKIJ)

Geschichte

Die Stiftung wurde Ende 1981 gegründet. Nachfolgend werden die ersten 30 Jahre der Aktivität der Stiftung (1982-2011) in Zahlen dargestellt. Die nüchterne Zahlenbilanz soll indessen nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinter diesen Zahlen menschliche Schicksale stehen: Straffällige und ihre Angehörigen, Opfer, Gläubiger.

Beitragsgesuche

Insgesamt sind in der Berichtsperiode 582 Gesuche um eine finanzielle Unterstützung von Schuldensanierungen eingegangen. In 432 Fällen hat die Stiftung Darlehen bewilligt und diese zu Schuldensanierungen eingesetzt.
Die Gesuche stammen aus beinahe allen Kantonen sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein. Überdurchschnittlich viele Gesuche werden von Bewährungshilfen aus den Kantonen Bern und St. Gallen eingereicht, viele aber auch aus den Kantonen Basel-Stadt, Aargau, Freiburg, Genf, Waadt, Wallis und Zürich. Gesuche, die nicht von einer kantonalen Bewährungshilfe vorbereitet und betreut werden, bilden die grosse Ausnahme. Bei 432 bewilligten Gesuchen von 582 Eingaben liegt die Quote der Bewilligungen bei 75%. In etlichen Fällen werden Gesuche zurückgezogen, weil die Schuldensanierung ohne Unterstützung der Stiftung durchgeführt werden kann oder  die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schuldensanierung beim Schuldner oder bei den Gläubigern nicht mehr vorliegen.

Darlehen und Schulden

Die Stiftung hat für die Ablösung von Schulden bisher Darlehen von rund 4 Mio. Franken ausgerichtet. Damit konnte eine Schuldensumme von ca. 23,9 Mio. Franken abgelöst werden. Die den Gläubigern ausgerichtete Dividende beträgt somit im Durchschnitt 20% der ursprünglichen Guthaben. In Einzelfällen kann die Dividende aber auch nur 10 % oder bis zu 90% betragen.
Die Höhe der im Einzelfall ausgerichteten Darlehen ist sehr unterschiedlich. Meist geht es um Beträge zwischen 5000 und 10 000 Franken. In Einzelfällen werden  auch Darlehen von mehr als 20 000 Franken ausgerichtet. Die Verschuldung liegt in der Regel zwischen 20 000 und 80 000 Franken.


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